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   OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02 (OWi)   

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https://dejure.org/2002,16936
OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02 (OWi) (https://dejure.org/2002,16936)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.11.2002 - 222 Ss 196/02 (OWi) (https://dejure.org/2002,16936)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. November 2002 - 222 Ss 196/02 (OWi) (https://dejure.org/2002,16936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit: Amtswegige Prüfung von Verfahrenshindernissen durch das Rechtsbeschwerdegericht; vorsätzliches selbständiges Betreiben des Maurer- und Fliesenlegerhandwerks ohne Eintragung in der Handwerksrolle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 1 Nr 3 SchwarzArbG; § 1 Abs 2 Anl A HwO; § 117 Abs 1 Nr 1 HwO; § 84 Abs 1 OWiG
    Abgrenzung; amtswegige Prüfung; Bußgeldverfahren; Dauerordnungswidrigkeit; Fliesenlegerhandwerk; Freibeweisverfahren; Gewerbebetrieb; Handwerksbetrieb; handwerksfähiges Gewerbe; Handwerksrolle; Handwerkstätigkeit; Handwerkstätigkeit; Maurerhandwerk; Minderhandwerk; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Wann liegt ein Handwerksbetrieb vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Bei der Abgrenzung ist die Ausstrahlungswirkung von Art. 12 Abs. 1 GG zu beachten (BVerfG GewArch 2000, 240).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Vielmehr gehören hierzu auch solche Tätigkeiten, die zwar anspruchsvoll, aber im Rahmen des Gesamtbildes des betreffenden Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Kenntnisse und Fertigkeiten verlangen, auf welche die einschlägige handwerkliche Ausbildung hauptsächlich ausgerichtet ist (vgl. BVerwGE 87, 191, 194 = GewArch 1991, 231, 232; BVerwG GewArch 1992, 107 und 386; BayVGH GewArch 1998, 75, 76).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Vielmehr gehören hierzu auch solche Tätigkeiten, die zwar anspruchsvoll, aber im Rahmen des Gesamtbildes des betreffenden Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Kenntnisse und Fertigkeiten verlangen, auf welche die einschlägige handwerkliche Ausbildung hauptsächlich ausgerichtet ist (vgl. BVerwGE 87, 191, 194 = GewArch 1991, 231, 232; BVerwG GewArch 1992, 107 und 386; BayVGH GewArch 1998, 75, 76).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 713/99

    Urteilsgründe bei Verstoß gegen SchwarzarbeitsG

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen - für jeden Auftrag - nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen(vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289; 1996, 207; OLG Hamm GewArch 2000, 79, 80) wie auch den Umfang der für die Ausführung dieser Arbeiten erforderlichen Kenntnisse und die Dauer der für deren Erlangung erforderlichen Ausbildung (vgl. BayObLG GewArch 1989, 167, 168).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 222 Ss 83/02

    Nichttragen einer Krawatte in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Deshalb sind tatsächliche Feststellungen nötig, ob die Tätigkeit des Betroffenen die Anwendung der Handwerksordnung erforderlich erscheinen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2002 - 222 Ss 83/02 (Owi) -).
  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Der Senat hat deshalb von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, statt eigener Ermittlungen das amtsgerichtliche Urteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 16, 399.403 f; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 153).
  • BayObLG, 10.02.1989 - 3 ObOWi 37/88
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen - für jeden Auftrag - nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen(vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289; 1996, 207; OLG Hamm GewArch 2000, 79, 80) wie auch den Umfang der für die Ausführung dieser Arbeiten erforderlichen Kenntnisse und die Dauer der für deren Erlangung erforderlichen Ausbildung (vgl. BayObLG GewArch 1989, 167, 168).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 2a Ss OWi 54/00
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen - für jeden Auftrag - nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen(vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289; 1996, 207; OLG Hamm GewArch 2000, 79, 80) wie auch den Umfang der für die Ausführung dieser Arbeiten erforderlichen Kenntnisse und die Dauer der für deren Erlangung erforderlichen Ausbildung (vgl. BayObLG GewArch 1989, 167, 168).
  • VG Düsseldorf, 15.10.1997 - 3 K 4197/97
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02
    Vielmehr gehören hierzu auch solche Tätigkeiten, die zwar anspruchsvoll, aber im Rahmen des Gesamtbildes des betreffenden Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Kenntnisse und Fertigkeiten verlangen, auf welche die einschlägige handwerkliche Ausbildung hauptsächlich ausgerichtet ist (vgl. BVerwGE 87, 191, 194 = GewArch 1991, 231, 232; BVerwG GewArch 1992, 107 und 386; BayVGH GewArch 1998, 75, 76).
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